Ophelia Liebig, Diplom‑Psychologin, Psychologische Psychotherapeutin

Kosten

Gesetzlich Versicherte

Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie in meiner Praxis werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bringen Sie daher bitte Ihre Gesundheitskarte zum ersten Termin mit.

Privat Versicherte und Beihilfe

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und wird in der Regel von den privaten Krankenversicherungen bzw. der Beihilfe übernommen. Erkundigen Sie sich dennoch vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenversicherung bzw. Beihilfe über den Umfang und die Konditionen der Kostenübernahme.

Selbstzahler

Natürlich können Sie die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung selbst zahlen. Grundlage für die Rechnungsstellung ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Ausfallhonorar (Psychotherapie)

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, mindestens 48 Stunden vorher abzusagen. Andernfalls wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 € für die versäumte Sitzung in Rechnung gestellt.